Für Reitschüler und Begleitpersonen gilt eine Maskenpflicht auf dem Hof und in geschlossenen Räumen. Beim Reiten (und ggfs. beim Führen der Pferde) können Schüler die Maske abnehmen.

Wir bitten darum, dass nicht zwingend notwendige Begleitpersonen den Hof nicht betreten.